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Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
1. Vertragsabschluss:
Unsere
Mitarbeiter besitzen keine Abschlussvollmacht: Kundenbestellungen sind
Anbote, die für uns nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
verbindlich werden: mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
2. Voranschläge und Preise:
Unsere
Kostenvoranschläge werden ausnahmslos ohne Gewährleistung erstellt; vereinbarte
Preise gelten nur für die Dauer von 3 Monaten ab Auftragsbestätigung als
Fixpreise; bei späterer Auslieferung sind wir berechtigt, angemessene,
den veränderten Lohn- und Materialkosten entsprechende Preiserhöhungen
zu begehren. Bei Einheitspreisen (insbesondere preisen je Laufmeter) sind
die Mengen und Maßangaben von Kunden sofort nach Auftragsbestätigung zu
überprüfen; unsere Ansprüche sind in jedem Falle aus dem tatsächlichen
Ausmaß abzuleiten und zwar auch dann, wenn die Mengenüberschreitung von
uns nicht vorher angezeigt wurde. Alle unsere Preise sind mangels anderer
ausdrücklicher Vereinbarungen als Nettopreise anzusehen; die darauf entfallenden
Mehrwertsteuern sind zusätzlich zu entrichten.
3. Eigentumsvorbehalt:
Alle
von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer
Ansprüche ( einschließlich der uns zustehenden Montagekosten ) unser Eigentum;
die Annahme von Wechseln oder Schecks, hebt diesen Eigentumsvorbehalt
nicht auf; bei Zahlungsverzug des Kunden, können wir auch ohne Vertragsrücktritt
die Herausgabe der ( in Eigentumsanwartschaft des Kunden stehenden
) Sachen begehren.
4. Lieferzeit:
Vereinbarte
Lieferfristen oder Liefertermine sind für uns freibleibend; Lieferfristen
beginnen überdies erst nach endgültiger Festlegung aller Ausführungsdetails
(insbesondere Farben von Gestellen, Platten und Bezügen),
sowie nach Eintreffen aller vom Kunden beizustellenden Informationen und
Materialien. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Kunde zwar unter
Setzung einer angemessenen, mindestens aber 60tägigen Nachfrist, schriftlich
vom Vertrag zurücktreten; darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche
sind aber ausgeschlossen.
5. Erfüllungsort:
Erfüllungsort
ist jedenfalls unsere Zentrale in Pörtschach; unsere Waren werden- falls
nichts Anderes vereinbart wird- auf Gefahr und Kosten des Kunden versendet;
Verpackungskosten können gesondert verrechnet werden.
Wurde
ausdrücklich Lieferung frei Haus vereinbart, so ist die Übergabe vollzogen,
sobald das Gut hinter der ersten versperrbaren Türe des Kunden abgeliefert
ist.
6. Ausführungsart:
Unsere
Leistungen werden in marktüblicher Qualität erbracht; Drehstühle werden
serienmäßig mit weichen Laufrollen ausgeliefert; bitte beachten Sie, dass
bei weichen Böden, ausdrücklich harte Rollen bestellt und verwendet werden
sollen. Geringe Farbabweichungen in den Holz- oder Kunststoffoberflächen
der Fronten, Korpusse und Unterbauten, sind produktionsbedingt und stellen
keinen Grund zur Beanstandung dar.
7. Montagen:
Unsere
Montageleistungen werden- falls nicht anderes schriftlich vereinbart ist-
gesondert in Rechnung gestellt; dabei sind jedenfalls alle Fahrt- und
Transportkosten, Arbeitszeiten, Quartier- und Verpflegekosten etc. angemessen
zu vergüten. Dies gilt insbesonders auch für nachträglich erbrachte Leistungen,
auch wenn dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
8. Gewährleistung:
Für die von uns und unseren Sublieferanten erbrachten Leistungen, trifft
uns im Ausmaß des Gesetzes die Gewährleistungshaftung; Mängelrügen sind
aber vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 3 Tagen ab Ablieferung
schriftlich anzubringen.
9. Einredenbeschränkung:
Nach
Übergabe unserer Waren (Ingebrauchnahme durch den Kunden) kann das uns
zustehende Entgelt nur im Ausmaß ausdrücklich vereinbarte Haftrücklässe
oder im Ausmaß bestimmt bezifferter und geltend gemachter Preisminderungsansprüche
zurückgehalten werden.
Verbesserungsansprüche
gewähren kein Zurückbehaltungsrecht und hindern daher auch nicht die Fälligkeit
und Einziehung des uns zustehenden Entgeltes; auch die Aufrechnung mit
Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen des Kunden, wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Vertretungsvollmacht:
Bei
Planung eines Vorhabens durch uns, sind wir berechtigt, im Namen und auf
Rechnung zu bestellen, die zur Herstellung des geplanten Werkes erforderlich
sind, aber nicht in den sonstigen, uns übertragenen Lieferungen fallen.
11. Gerichtsstand:
Erfüllungsort
und hiermit ausdrücklich vereinbarter (Wahl-) Gerichtsstand für Streitigkeiten
aus mit uns geschlossenen Verträgen ist Pörtschach
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