Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Vertragsabschluss:
Unsere Mitarbeiter besitzen keine Abschlussvollmacht: Kundenbestellungen sind Anbote, die für uns nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich werden: mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.

2. Voranschläge und Preise:
Unsere Kostenvoranschläge werden ausnahmslos ohne Gewährleistung erstellt; vereinbarte Preise gelten nur für die Dauer von 3 Monaten ab Auftragsbestätigung als Fixpreise; bei späterer Auslieferung sind wir berechtigt, angemessene, den veränderten Lohn- und Materialkosten entsprechende Preiserhöhungen zu begehren. Bei Einheitspreisen (insbesondere preisen je Laufmeter) sind die Mengen und Maßangaben von Kunden sofort nach Auftragsbestätigung zu überprüfen; unsere Ansprüche sind in jedem Falle aus dem tatsächlichen Ausmaß abzuleiten und zwar auch dann, wenn die Mengenüberschreitung von uns nicht vorher angezeigt wurde. Alle unsere Preise sind mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen als Nettopreise anzusehen; die darauf entfallenden Mehrwertsteuern sind zusätzlich zu entrichten.

3. Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Ansprüche ( einschließlich der uns zustehenden Montagekosten ) unser Eigentum; die Annahme von Wechseln oder Schecks, hebt diesen Eigentumsvorbehalt nicht auf; bei Zahlungsverzug des Kunden, können wir auch ohne Vertragsrücktritt die Herausgabe der ( in Eigentumsanwartschaft des Kunden  stehenden ) Sachen begehren.

4. Lieferzeit:
Vereinbarte Lieferfristen oder Liefertermine sind für uns freibleibend; Lieferfristen beginnen überdies erst nach endgültiger Festlegung aller Ausführungsdetails (insbesondere Farben von Gestellen, Platten und Bezügen),    sowie nach Eintreffen aller vom Kunden beizustellenden Informationen und Materialien. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Kunde zwar unter Setzung einer angemessenen, mindestens aber 60tägigen Nachfrist, schriftlich vom Vertrag zurücktreten; darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche sind aber ausgeschlossen.

5. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist jedenfalls unsere Zentrale in Pörtschach; unsere Waren werden- falls nichts Anderes vereinbart wird- auf Gefahr und Kosten des Kunden versendet; Verpackungskosten können gesondert verrechnet werden.
Wurde ausdrücklich Lieferung frei Haus vereinbart, so ist die Übergabe vollzogen, sobald das Gut hinter der ersten versperrbaren Türe des Kunden abgeliefert ist.

6. Ausführungsart:
Unsere Leistungen werden in marktüblicher Qualität erbracht; Drehstühle werden serienmäßig mit weichen Laufrollen ausgeliefert; bitte beachten Sie, dass bei weichen Böden, ausdrücklich harte Rollen bestellt und verwendet werden sollen. Geringe Farbabweichungen in den Holz- oder Kunststoffoberflächen der Fronten, Korpusse und Unterbauten, sind produktionsbedingt und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar.

7. Montagen:
Unsere Montageleistungen werden- falls nicht anderes schriftlich vereinbart ist- gesondert in Rechnung gestellt; dabei sind jedenfalls alle Fahrt- und Transportkosten, Arbeitszeiten, Quartier- und Verpflegekosten etc. angemessen zu vergüten. Dies gilt insbesonders auch für nachträglich erbrachte Leistungen, auch wenn dies nicht schriftlich vereinbart wurde.

8. Gewährleistung:
Für die von uns und unseren Sublieferanten erbrachten Leistungen, trifft uns im Ausmaß des Gesetzes die Gewährleistungshaftung; Mängelrügen sind aber vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 3 Tagen ab Ablieferung schriftlich anzubringen.

9. Einredenbeschränkung:
Nach Übergabe unserer Waren (Ingebrauchnahme durch den Kunden) kann das uns zustehende Entgelt nur im Ausmaß ausdrücklich vereinbarte Haftrücklässe oder im Ausmaß bestimmt bezifferter und geltend gemachter Preisminderungsansprüche zurückgehalten werden.
Verbesserungsansprüche gewähren kein Zurückbehaltungsrecht und hindern daher auch nicht die Fälligkeit und Einziehung des uns zustehenden Entgeltes; auch die Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen des Kunden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Vertretungsvollmacht:
Bei Planung eines Vorhabens durch uns, sind wir berechtigt, im Namen und auf Rechnung zu bestellen, die zur Herstellung des geplanten Werkes erforderlich sind, aber nicht in den sonstigen, uns übertragenen Lieferungen fallen.

11. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und hiermit ausdrücklich vereinbarter (Wahl-) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus mit uns geschlossenen Verträgen ist Pörtschach

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